Neues zur Beihilfeänderung in Hessen ab 2012

 

In meinem Beitrag vom 13.07.2011 , hatte ich bereits über die geplante Beihilfeänderung in Hessen geschrieben.

Das Wichtigste vorweg: Die neuen Regelungen stehen noch nicht fest und jede Handlungsaufforderung an Sie wäre verfrüht und reine Zeitverschwendung. Es kursieren sogar schon Musteranschreiben an Versicherer, mit denen die neuen Beiträge angefragt werden sollen. Was sollen Versicherer hierauf antworten? Die endgültigen Änderungen sind noch nicht bekannt und potentiell neue Tarife können noch garnicht kalkuliert sein!

Wahrscheinlich ist sogar, dass die aktuelle Fassung der Beihilfeverordnung noch einmal verlängert wird und mögliche Änderung der hessischen Beihilfe auf Mitte 2012 verschoben werden. Die DeBeKa verschickt wohl mittlerweile schon Schreiben, die über eine Beihilfeänderung zum 01.01.2012 informieren – ist es nicht sinnvoller, erst einmal den Kabinettsbeschluss abzuwarten, bevor man Gelder aufwendet? Nun, wir werden sehen.

Gem. § 199 VVG haben Sie nach der Änderung 6 Monate Zeit, diese bei Ihren Versicherern anzuzeigen und (falls Ihr Versicherer hierfür einen Tarif anbietet) ohne Risikoprüfung nachzuversichern. Sie sollten nicht bis kurz vor Ablauf der Frist warten, aber die neuen Regelungen sollten schon feststehen, bevor Sie handeln. Zu Musterschreiben und Informationen werde frühzeitig informieren.

Zum aktuellen Stand:

Auch wenn es dem Grunde nach “Kaffesatzleserei” und auch viel zu früh ist, so möchte ich Sie aufgrund der Vielzahl an Anfragen und Besuchen auf meiner Homepage gerne auf dem Laufenden halten.

Zunächst zu den geplanten Kürzungen:

Zu höheren Beiträgen seitens der privaten Absicherung wird auf jeden Fall die geplante Streichung, des um 15% erhöhten Beihilfesatzes für stationäre Leistungen führen.

Die zunächst geplante Umstellung vom familienbezogenen auf den personenbezogenen Bemessungssatz steht nun wieder zur Disposition – angeblich aufgrund des Druckes der Gewerkschaften. Wenn das mal kein Bärendienst ist, den man hessischen Beamtinnen und Beamten hier erweist.  Außer acht gelassen würde nach meiner Einschätzung, dass die Tarifgestalltungsmöglichkeiten bei vielen Versicherern mit dem personenbezogenen Satz deutlich umfassender, vielseitiger und auch günstiger sind. Ich habe bei meinen hessischen Beihilfekunden bereits zu Anfang der Planungsphase Berechnungen durchgeführt und gerade Beamtenfamilien mit 2 oder mehr Kindern, hätten sogar die Kürzung der stationären Beihilfe bei einigen Versicherern fast komplett ausgeglichen können (Beispielberechnung Beihilfesätze Bund).

Was nun an potentiellen “Mehrbeihilfen” (die ich in vielen Fällen nicht sehe) erreicht wird, legen die Versicherten mangels Tarifangeboten ggf. bei der PKV drauf. Ich vermute sogar, dass es in vielen Fällen sogar deutlich teurer ist als bei Umstellung der Bemessungssätze. Von möglichen Versicherungslücken ganz zu schweigen.

Weitere Kürzungen sind im Bereich Laborleistungen/Zahnersatz und durch Erhöhung der Zuzahlungen im Krankenhaus (von 16 auf 20 € täglich) zu erwarten. Die Auswirkungen auf die Versicherungsbeiträge werden aber wohl eher gering sein.

Wie in vielen anderen Bundesländern schon seit Jahren üblich, wird nun voraussichtlich auch in Hessen eine “Kappungsgrenze” bei 100% Leistung eingeführt.

Wirklich relevant dürfte dies aber nur für die Beamten sein, die in der Vergangenheit überversichert waren. Dies konnte geschehen, wenn Beamte z.B. bei Eintritt in den Ruhestand den höheren Beihilfesatz nicht zum Anlass nahmen, Ihren PKV Schutz entsprechend zu reduzieren sondern beibehielten. Da der Versicherungsumfang in der PKV  durch die Beihilfestelle überprüft wurde und es den privaten Versicherern meist egal war (diese erhielten ja Beiträge für die Leistungen) gibt es nicht wenige Beamte (hauptsächlich wohl Ruhestandesbeamte, die über 100 % Ihrer Krankheitskosten erstattet bekommen. Mit Einführung der Grenze ist damit Schluss, denn die Beihilfestellen werden kontrollieren und ggf. kürzen. Die Reduzierung des PKV Vertrages sollte aber in den meisten Fällen kein größeres Problem darstellen.

Es gibt aber von Planungen positiver Änderungen zu berichten:

Die zunächst geplante Streichung der Sachleistungsbeihilfe für gesetzlich freiwillig versicherte Beamte, soll nun zunächst in einer “Besitzstandsregelung” (ähnlich “Bestandsschutz”) fortgeführt werden. Von einer Streichung werden vermutlich nur “neue Beamte” betroffen werden –  jedoch haben diese ja die Möglichkeit der ergänzenden Absicherung über die PKV.  Selbst chronisch Kranke haben über die Öffnungsaktion eine Zugangsmöglichkeit in die PKV. Die 6-Monatsfrist für eine Antragstellung gewinnt hier allerdings an Bedeutung!

Eltern-Kind-Kuren sollen ebenso wie Komplextherapien und Palliativversorgung beihilfefähig werden.

Brillen bleiben in Hessen beihilfefähig und die Festbeträge für Hörgeräte steigen auf 1.500 €.

Der Aufwendungsbetrag, ab welchen Beihilfeanträge gestellt werden können wird voraussichtlich von derzeit 250 € auf 50 € sinken.

Die aufgeführten geplanten Änderungen sind nicht abschließend, umfassen meines Erachtens nach aber die wesentlichen Inhalte.

Ich erwarte ebenso wie Sie, fast täglich eine Entscheidung. Aber es steht wie gesagt noch nichts fest. Zweifellos bin ich mir sicher, dass Änderungen kommen werden, denn durch die immensen Sparauflagen (Schuldenbremse) muss gehandelt werden. Möglicherweise dauert es aber auch noch bis Mitte Dezember, bevor näheres bekannt wird. Auch eine Verschiebung auf 2013 erscheint mir noch im Bereich des Möglichen.

Warten Sie in jedem Fall mögliche kommende Änderungen ab, bevor Sie überstürzt handeln.

Nehmen Sie sich ausreichen Zeit, eine neue Beihilfeverordnung zu prüfen!

Nehmen Sie ggf. die Änderungen auch zum Anlass, Ihren privaten Versicherungsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Gerade in vielen älteren Verträgen sind Krankenhaustagegelder, Pflegeergänzungsversicherungen, Beitragsentlastungstarife oder Auslandsreiseversicherungen nicht enthalten.

Prüfen Sie z.B. ob Sie fehlenden Schutz bei Ihrem aktuellen Versicherer nachversichern können und wenn Sie schon dabei sind – lesen Sie auch einmal Ihren Vertrag und prüfen Sie, ob ggf. weitere Lücken bestehen.

Sie müssen vielleicht nicht gleich alles ändern, aber mögliche Kostenrisiken sollten Sie kennen.

Einige Hinweise finden Sie auch unter den Auswahlkriterien

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