Erleichterter Wechsel in die PKV ab 2011

 

Das Kabinett hat am 22. September die Finanzreform beschlossen. Für viele gesetzlich Versicherte, deren Wechselwunsch in die private Krankenversicherung aufgrund der “Drei-Jahres-Regelung” “blockiert” wurde, gibt es gute Nachrichten:

Zitat aus: “Wesentliche Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs (GKV- FinG)” von 22.09.2010,

Punkt 5 IV. Weitere Regelungen, Bundesministerium für Gesundheit (www.bmg.bund.de):

” 3. Durch Änderungen in den §§ 6 und 9 SGB V („Drei-Jahres-Regelung“) wird die Aussage im Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach ein Wechsel aus der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein soll.

§ Damit wird die Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbs-stärkungsgesetzes (GKV-WSG) wieder hergestellt. Danach endet die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeiternehmer künftig wieder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr (anteiliges) Jahresarbeitsentgelt im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sofern ihr Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

§ Berufsanfängern mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z.B. Personen nach abgeschlossenem Hochschulstudium) wird zugleich – wie nach dem vor GKV-WSG geltenden Recht – die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.”

Auch hier ist also ein schnellerer Wechsel in die PKV möglich.

“§ Personen, deren Pflichtmitgliedschaft in der GKV aufgrund des Wegfalls der Drei-Jahres-Regelung bereits zum Ende des Jahres 2010 endet, können ihre Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortsetzen.”

Oder schneller in die Private Krankenersicherung wechseln.

Weitere Änderungen, auch gesetzlich Krankenversicherte betreffend, können Sie hier nachlesen:

Wesentliche Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs

Die Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt in 2010 bei monatlich 4.162,50 € und jährlich 49.950,00 € (Versicherungspflichtgrenze).

Wenn man überhaupt etwas positives aus der “Finanzkrise” ziehen kann, dann z.B. dass aufgrund der gesunkenen Bruttolohne und -gehälter, die Jahresentgeldgrenze voraussichtlich sinken wird (vorbehaltlich Beschluß durch den Bundesrat) und dadurch der Weg in die private Krankenversicherung auch schon bei etwas niedrigeren Einkommen möglich wird.

2011 wird die Jahresentgeldgrenze voraussichtlich monatlich 4.125 € und jährlich 49.500 € (Versicherungspflichtgrenze) betragen.

Wenn Sie in die Private Krankenversicherung wechseln können und wollen, sollten Sie aber nicht voreilig handeln. Informieren Sie sich zunächst zu Ihren Möglichkeiten, prüfen Sie die Vertragsbedingungen und überlegen Sie sich die für Sie wichtigen Kriterien.

Beachten Sie, dass Ihr Gesundheitszustand und Vorerkrankungen maßgeblichen Einfluß auf Ihre Vertragskonditionen haben können. Über Gesundheitszustand und Vorerkrankungen müssen Sie den Versicherer bei Antragstellung wahrheitsgemäß informieren (Folgen von falschen, unvollständigen oder fehlenden Angaben).

Nutzen Sie im Vorfeld den Gesundheitsfragebogen als Unterstüzung beim Zusammentragen der wichtigen Angaben.

Im Rahmen der Beratung und Vermittlung einer privaten Krankenversicherung führe ich übrigens für Kunden unter Beachtung der persönlichen Situation, grundsätzlich eine Ausschreibung (auf Wunsch anonymisiert) bei den für Sie in Frage kommenden Versicherern durch, damit Sie bereits vor Antragstellung wissen, zu welchen Konditionen Sie versichert werden, und keine “bösen” Überraschungen erleben.