Unisextarife – Beitragsänderungen für Frauen und Männer

 

Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungen, aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) keine Produkte mehr verkaufen, die geschlechts-abhängig unterschiedlich hohe Beiträge verlangen.

Dies bedeutet, dass sich Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen zum Teil deutlich ändern werden.  Berufs- /Dienstunfähigkeits-versicherungen, Pflege-, Renten und Krankenversicherungenwerden für Männer deutlich teurer. Bei den Risikolebens-versicherungen  trifft es die Frauen.

Bereits bestehende Verträge müssen nicht zwangsläufig geändert oder umgestellt werden.

Die genauen Auswirkungen auf die Beiträge sind derzeit noch nicht bekannt, aber es werden zum Teil erhebliche Beitragssteigerungen erwartet (Beispiel):

 

Quelle Barmenia Krankenversicherung AG

Doch nicht nur die Beiträge werden sich ändern. Viele Versicherer nutzen die neuen Rechnungsgrundlagen, um gleichzeitig auch die Versicherungsbedingungen zu ändern. Leider bekommt man derzeit noch kaum Informationen zum Umfang und Inhalt der geplanten Änderungen, denn die Versicherer wollen sich noch nicht “in die Karten schauen” lassen.

Was sollten  Sie heute schon unternehmen?

Nutzen Sie jetzt die verbleibende Zeit bis November, um Ihre Absicherung zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Besonders wichtig ist die Überprüfung der langfristigen, preisintensiven Versicherungsbereiche Berufs- / Dienstunfähigkeit, Pflegeversicherung oder auch Krankenversicherung.

Prüfen Sie, ob Ihrer aktuelle Absicherung ausreicht, den Einkommensverlust und Ihre laufenden Kosten, z.B. bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit auszugleichen.

Wer noch keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, sollte unbedingt kurzfristig, Angebote einholen. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Die meisten Versicherer haben mittlerweile Wechselgarantien ausgesprochen, so dass ein späterer Wechsel in die neue Tarifwelt (auch bei besseren Bedingungen) ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein wird.

Ist aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, informieren Sie sich zu Alternativen.