Anzeigepflichtverletzung und Pflichten

 

Nachdem in den Beiträgen “Gesundheitsfragen richtig beantworten” und “Vorvertragliche Anzeigepflicht/Gesundheitsprüfung”, einige Hinweise auf die Unterschiede in Gesundheitsfragen und die Folgen von falschen oder fehlenden Angaben behandelt wurden, stellt sich nun die Frage, wann Fehler möglicherweise nicht mehr zu so schwerwiegenden Folgen, wie z.B. dem Verlust des Versicherungsschutzs in der priaten Krankenversicherung / Berufsunfähigkeitsersicherung führen können.

Auch hierzu hilft ein Blick ins Versicherungsvertragsgesetz (unten auszugsweise aufgeführt).

Wie lange besteht die Gefahr des Rücktritts oder der Kündigung durch den Versicherer?

 

§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers

(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.

In der Krankenversicherung, bei nicht vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wird z.B. relativiert:

 

§ 194 Anzuwendende Vorschriften

(1)… Abweichend von § 21 Abs. 3 Satz 1 beläuft sich die Frist für die Geltendmachung der Rechte des Versicherers auf drei Jahre.

 

Zweifelsfrei sollte dies aber nicht zu der Annahme führen, man könne sich einen kleinen Schwindel leisten, wenn man nur lange genug durchhalte und es Keinem auffällt. Sein Sie gewissenhaft bei der Beantwortung der Fragen des Versicherers – nur so minimieren Sie eines der größten Risiken in der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsersicherung; den Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Nehmen wir einmal an, es tritt der Fall ein, das ein Versicherter eine vergessene Vorerkrankung bemerkt, und dies seinem Versicherer meldet. Wie lange hat ein Versicherer Zeit, “zu reagieren”?

 

§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers

(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

 

Achten Sie frühzeitig darauf, sich an einen spezialisierten Berater / Versicherungsmakler oder Vermittler zu wenden! Mogeln Sie niemals beim Antrag!

Nutzen Sie vor Antragstellung die Möglichkeiten, sich im Downloadbereich Anhand der Leitfäden und des Gesundheitsfragebogen weiteres Wissen anzueignen, um Fehler bei der Auswahl Ihres Versicherungsschutzes und der Antragstellung zu vermeiden.

 

Was Sie unternehmen können, wenn Ihnen bei der Antragstellung ein Fehler unterlaufen ist, lesen Sie im Beitrag: Anzeigepflicht erletzt – was nun?

Obige Ausführungen stellen weder eine Rechtsberatung noch einen Rat für eine Handlungsweise da. Für eine fallbezogene Beurteilung sind die Hinweise nicht ausreichend. Eine Rechtsberatung darf und sollte ausschließlich durch Personen rechtsberatender Berufe (im besten Fall durch Fachanwälte) ausgeführt werden! Die Auszüge und Hinweise dienen lediglich der Veranschaulichung und Thematisierung der Problematik. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt ermittelt, eine Gewähr für die Richtigkeit, kann jedoch nicht übernommen werden.