Auswahlkriterien in der PKV für Beihilfeberechtigte

Beim Lesen der Beiträge in den Bereichen Beihilfeverordnungen, Restkostenübernahme und Spezielle Tarifbausteine haben Sie gesehen, wie wichtig es gerade für Beamte ist zu wissen, welche Versicherungsleistungen Sie versichern können, um anschließend vergleichen und prüfen zu können, welcher Tarif Ihnen die gewünschten Leistungen in Verbindung mit der für Sie gültigen Beihilfeverordnung bietet.

 

Über 20 Leistungsunterschiede, sollten Sie berücksichtigen, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden:

Exemplarisch habe ich Ihnen einige Fragen zusammengestellt:

  • Bis zu welchem Umfang werden ärztliche Honorare erstattet?
  • Welche Einschränkungen gelten für den "Auslandsschutz"?
  • Gibt es Einschränkungen bei der ambulanten und/oder stationären Arztwahl?
  • Welche Regelungen gelten für Heilmittel?
  • Welche Hilfsmittel sind versichert?
  • Bestehen Einschränkungen bei der Erstattung einer Psychotherapie?
  • Welche Besonderheiten gelten bei stationärer Behandlung?
  • In welchen Krankenhäusern besteht ein Leistungsanspruch?
  • In welchem Umfang sind Krankentransporte versichert?
  • Gibt es Optionen zur Vertragsumstellung/-erweiterung ohne Gesundheitsprüfung?
  • Bestehen besondere Regelungen bei der Kindernachversicherung?

 

Ein konkretes Beispiel: Der Versicherer wirbt mit der Aussage:"Psychotherapie ist versichert".

Im Tarif ist genau beschrieben, ob hierunter zu verstehen ist, dass:

bis zu 20 Sitzungen jährlich erstattet oder alle zur Heilung notwendigen Sitzungen,

- 100% der anfallenden Kosten ertattet werden oder vielleicht nur 70%,

- Sie nur Ärzte aufsuchen dürfen, oder auch andere Behandler wie z.B. Psychotherapeuten.

Einfache Beispielberechnung: Eine privatärztliche Therapiesitzung kostet derzeit ca. 90 €. Bei 2 Sitzungen wöchentlich (was bei einer schweren Erkrankung sicherlich nicht zu viel ist) würden sich die jährlichen Behandlungskosten auf 9.360,--€ belaufen.

Die Leistungsansprüche aus der Beihilfe sind in der Regel, je nach Therapieform, recht umfangreich. Bei längeren Therapien mit vielen Sitzungen ist in der Regel ein medizinisches Gutachten und die vorherige Leistungszusage nötig. Zahlt die Beihilfe nicht alle Sitzungen, kann ggf. noch eine Leistung aus einem Beihilfeergänzungstarif erfolgen, dazu aber später mehr. Nehmen wir in diesem Beispiel einmal an, dass die Beihilfe die Behandlung in Ihrem Umfang voll anerkennt und Sie einen Beihilfeanspruch von 50% haben.

Wenn der Tarif Ihrer Versicherung beispielsweise nur 20 Sitzungen erstatten würde, müssten Sie in diesem Beispiel 50% der Kosten ab der 20. Sitzung also 2.880 € (9.360 € : 2 -1.800 €) jährlich selber tragen, wenn Sie den "falschen" Behandler gewählt haben, sogar alle Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt - ein teurer Auswahlfehler. 

Damit Sie sich im Vorfeld einer Beratung näher über die Tarifinhalte und Auswahlkriterien informieren können, empfehle ich Ihnen:

- den "Leitfaden zu privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte" für eine weitreichende Information

- den "Kriterienfragebogen zur PKV für Beihilfeberechtigte" zur Erstellung Ihres Versicherungsprofils

Wenn Sie sich nun für einen bestimmten Leistungsumfang entscheiden haben, stellt sich nun die Frage, ob ein Versicherer Sie nun in dem von Ihnen gewählten Tarif auch versichert.

 

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