Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung zu Beihilfe mit der PKV

Unter dem Begriff Restkostenversicherung versteht man den prozentualen Erstattungsanteil, mit dem Beamte unter Hinzunahme einer privaten Krankenversicherung, ihren Krankenversicherungsschutz auf 100% aufstocken können.

Dies bedeutet leider nicht, dass mit dem Abschluss eines privaten Vollkostentarifes immer alle Leistungen übernommen werden. Es bedeutet, dass der prozentuale Anteil der möglichen Erstattungen nun bei 100% dessen liegt, vorauf nach der Beihilfeverordnung oder den vertraglichen Leistungen grundsätzliche Anspruch besteht.

Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Lücken, sowohl in der Beihilfe, als auch in der PKV bestehen können.

 

Beispiel:

Ein Beamter hat einen Beihilfeanspruch von 50% auf die erstattungsfähigen Leistungen. Er schließt zur Deckung der Restkosten eine private Krankenversicherung ab, die eine 50%ige Erstattung bezogen auf die im Tarif genannten Leistungen vorsieht.

Nun kann es beispielsweise sein, dass die Beihilfe bei einer Zahnersatzmaßnahme eine Leistungskürzung für Material und Laborkosten von 40% vorgesehen hat.

Selbst wenn die Private Krankenversicherung ihren Anteil (50%) voll erstattet, würden Sie einen Teil der Kosten selber tragen müssen.

Umgekehrt kann es auch sein, dass z.B. über die Beihilfe 50% eines Hilfsmittels in voller Höhe erstattungsfähig sind, der Tarif der privaten Krankenversicherung aber eine Leistungsbegrenzung hat. Beispielsweise maximal 760,--€ für einen Rollstuhl.

Daher ist es gerade für Beamte besonders wichtig, vor einem Vertragsabschluss zu wissen, welche Kosten durch die Beihilfe und welche ergänzend durch die PKV erstattungsfähig sind. Im bestmöglichen Fall sollte die PKV möglichst keine Lücken haben und wenn welche bestehen, sollten Sie diese im Vorfeld kennen, um sich entscheiden zu können. Dann geht es in der Folge prinzipiell nur noch darum, wie verbleibende Lücken in der Beihilfe geschlossen werden können.

Hier bieten viele Versicherer Lösungen über ergänzende Versicherungstarife an. Es ist aber genau zu prüfen, wie diese Ergänzungstarife ausgestaltet sind und welche Leistungen sie abdecken. Decken sie alle verbleibenden Kosten oder schließen Sie nur partiell einige Lücken?

Eine Übersicht zum ergänzenden Versicherungsschutz finden Sie unter dem Menüpunkte "Spezielle Tarifbausteine".