Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung

Die Gesundheitsprüfung ist ein Teil der Risikoprüfung, die ein Versicherer vor Vertragsabschluss durchführt um zu prüfen, zu welche Konditionen er Ihnen Versicherungsschutz anbieten kann.

Es gehört zu Ihren "vorvertraglichen Pflichten", wahrheitsgemäße und umfassende Angaben zu machen. Verstossen Sie gegen diese Pflicht, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.

Warum ist das so und welche Gefahren bestehen hier?

Ein Versicherer berechnet den Beitrag für privaten Krankenversicherungsschutz aufgrund statistisch und mathematisch kalkulierbarer Risiken. Hierbei werden beispielsweise Alter, Geschlecht und statistische Werte wie durchschnittliche Lebenserwartung, Krankheitskosten, Bonität und Zahlungsverhalten etc. berücksichtigt.

Abweichungen von dieser Norm, z.B. ein höheres Leistungsrisiko des Kranken gegenüber dem Gesunden muss der Versicherer bewerten und im Vertrag, z.B. durch Zuschläge, berücksichtigen.

Basierte bspw. die Vertragsentscheidung des Versicherers auf falschen Annahmen, weil Sie den Versicherer nicht über ein höheres Risiko informiert haben, bedeutet dies, dass der Versicherer seine Entscheidung auch noch Jahre später in Frage stellen kann. 

In der Folge kann der Versicherer unter Beachtung von Fristen neu entscheiden, ob er den Vertrag unverändert weiterführt, ein nachträglich bekannt gewordenes Risiko gegen einen Beitragszuschlag mitversichert, den Vertrag kündigt oder im schlimmsten Fall, vom Vertrag zurücktritt - ein existenzbedrohendes Risiko.

Glücklicherweise können Sie dieses Risiko minimieren, indem Sie (am besten mit professioneller Hilfe) einen Antrag sorgfältig vorbereiten und besonders darauf achten, alle Fragen des Versicherers umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bezogen auf Vorerkrankungen sind die Fragen der Versicherer unterschiedlich, es lässt sich aber ein Muster feststellen.

Meist wird nach ambulanten Behandlungen und Beschwerden in den letzten 3 bis 5 Jahren, Krankenhausaufenthalten in den letzten 5 bis 10 Jahren, nach bevorstehenden Behandlungen, nach fehlenden Zähnen und - ohne zeitliche Einschränkung - nach schweren Erkrankungen und Behinderungen gefragt. 

Damit Sie keine Vorerkrankungen vergessen, sollten Sie im Vorfeld bei Ihren Ärzten anfragen, wann und weswegen Sie dort in Behandlung waren. Die Ärzte müssen Ihnen übrigens, bis auf wenige Ausnahmen, Auskunft erteilen: 

Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte

§10 Dokumentationspflicht

(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

 

Als Hilfestellung stelle ich Ihnen einen Gesundheitsfragebogen zur Verfügung. Die Fragen decken Umfang und Zeiträume der meisten Versicherer. Eine vorläufige Prüfung späterer Vertragskonditionen, Ausschreibung und die spätere Antragstellung werden hierdurch nicht ersetzt aber erheblich erleichtert.

Im Leitfaden erhalten Sie zusätzliche Informationen rund um das Thema Risikoprüfung, Gesundheitsfragen und Folgen von Anzeigepflichtverletzungen.

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