Versichern trotz Vorerkrankungen - die Öffnungsaktion

Manchmal stehen Beamte vor der Problematik, dass Sie mit ihrer Verbeamtung zwar Anspruch auf Beihilfe seitens es Dienstherren haben, aufgrund von Vorerkrankungen jedoch keinen Restkostentarif in der privaten Krankenversicherung mehr erhalten.


Für diese Beamte besteht ein besonderer Zugangsweg in die private Krankenversicherung, die Öffnungsaktion.


Dies ist eine Aktion, der sich eine Vielzahl von Versicherern die Mitglieder im Verband der Privaten Krankenversicherung sind, angeschlossen haben. Die teilnehmenden Versicherer haben sich verpflichtet, auch Beamte, die anderweitig wegen Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz erhalten, mit einem maximalen Risikozuschlag von 30% zu versichern. 

Die Aktion gilt auch für Ehegatten von Beihilfeberechtigten und deren Kinder, sofern diese nicht im Rahmen der GKV z.B. versicherungspflichtig sind. Die Aktion ist zeitlich nicht befristet. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass die Aktion umgestaltet wird, Versicherer nicht mehr teilnehmen oder die Aktion zu beendet wird.


Im Wesentlichen können zwei Gruppen von Beamten derzeit den Zugang in die PKV nutzen:  GKV-versicherte Beamte, die am 31.12.2004 bereits Beamte waren und Beamtenanfänger


Im Folgenden beschreibe ich einige Regelungen zur Öffnungsaktion für Beamtenanfänger:


Als Beamtenanfänger gelten:


Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten, Beamte auf Lebenszeit/Berufssoldaten aber auch z.B. Richter und Geistliche (sofern "beamtenähnlich").


Über dies gilt die Aktion für Familienangehörige der vorgenannten Gruppen (ab dem Zeitpunkt ihrer Berücksichtigungsfähigkeit!). 


Tipp: Für Angehörige sollte, sofern diese gesund aber noch nicht berücksichtigungsfähig sind, ggf. gleichzeitig mit dem Antrag des Beamten/der Beamtin eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, die es dem Angehörigen später ermöglicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.


Wann muss der Versicherungsantrag über die Öffnungsaktion gestellt werden?


Der Antrag muss Innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Begründung des Dienstverhältnisses gestellt werden. Besonderheit Angehörige: Die Frist beginnt hier mit dem Zeitpunkt der Berücksichtigungsfähigkeit!


Gefahr: Wenn Sie die Antragsfrist versäumen, haben Sie später keine Möglichkeit mehr, sich über die Öffnungsaktion zu versichern!


Wie oft kann die Öffnungsaktion genutzt werden?


Je Berechtigtem einmalig. 


Beachte: Der Erstantrag ist für die Öffnungsaktion verbindlich. Falls Sie mehrere Anträge bei verschiedenen Versicherern stellen , die abgelehnt werden, so kann der Zugang über die Beamtenöffnungsaktion nur bei dem Versicherer gestellt werden, bei dem der erste Antrag gestellt wurde! (Stand September 2017)

 

Grundsätzliche Zusagen der Öffnungsaktion

- Es erfolgt keine Ablehnung durch beteiligte Versicherer.

- Leistungsausschlüsse werden nicht vereinbart.

- Zum Ausgleich eines erhöhten Kostenrisikos darf der Versicherer einen Zuschlag erlangen. Dieser Zuschlag darf allerdings maximal 30% des Tarifbeitrages betragen


Achtung, der Kontrahierungszwang entbindet Sie nicht von Ihrer Anzeigepflicht und den ehrlichen und umfassenden Angaben im Antrag!


Welchen Schutz kann man über die Öffnungsaktion erhalten?


Der Versicherungsschutz kann, unter Beachtung des Beihilfeanspruches, auf zusammen 100% aufgestockt werden und sollte im privat abgesicherten Bereich, inhaltlich dem Schutz der Beihilfe entsprechen. Doch Versicherer haben oft sehr unterschiedliche Tarife - derzeit bietet kein privater Versicherer über die Öffnungsaktion den exakt gleichen Leistungsumfang wie ihn die Beihilfeverordnungen bieten (der Schutz kann in einzelnen Punkten besser oder auch schlechten sein).  


Wichtig: Versicherer sind nicht verpflichtet, bei Anträgen über die Öffnungsaktion,  ergänzenden Schutz zur Schließung von Lücken in der Beihilfe anzubieten. Lücken können beispielsweise bei ergänzenden Zahnleistungen, Hilfsmittelleistungen, Auslandsversicherungen mit Krankenrücktransport, Leistungen für Psychotherapie, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Krankenhaustagegelder oder Kurleistungen fallen.

 

Beamte haben auch als Singles bereits bei der Auswahl Ihres Krankenversicherer also eine erhebliche Verantwortung für Angehörige, denn selbst wenn der gesunde Beamte heute einen umfassenden Schutz erhält, so kann die falsche Versichererwahl dazu führen, dass später hinzukommende Angehörige, aufgrund Vorerkrankungen, plötzlich einen erheblich schlechteren Schutz bekommen. Alle vorgenannten Gefahren können auf Angehörige auch Jahre nach Ihrer heutigen Vertragswahl noch zukommen, wenn Sie bei der Versichererauswahl nachlässig sind!


Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Für viele Beamte ist die Öffnungsaktion ein Glück und oft die einzige Möglichkeit Versicherungsschutz in der PKV zu bekommen. Ich möchte Sie lediglich davor warnen, vorschnell eine falsche Entscheidung bei Ihrer Versichererwahl treffen.


Dies war lediglich ein kleiner Auszug von Punkten, die zu beachten sind. 

Treffen Sie daher Ihre Entscheidung nicht voreilig und konsultieren Sie in jedem Fall einen Fachmann, der Ihnen bei der Vertragssuche und Antragstellung hilft.